Senioren­­wohnungen

Zurzeit sind alle Senioren­wohnungen ver­mietet. Sie können sich jedoch auf die Warte­liste setzen lassen. Wird eine Wohnung frei, so werden sämtliche Interes­senten an­ge­schrieben und über das An­gebot informiert. Sodann können Sie ent­scheiden, ob Sie sich für die frei werdende Wohnung definitiv an­melden möchten.

Für die Senioren­woh­nungen der Sonn­egg gelten die fol­genden Miet­vor­aus­setzungen:
Das Mindest­alter bei Miet­beginn ist 61 Jahre. Bei Paaren gilt das Alter der älteren Person. Vor­rang haben Interes­senten, die bei Miet­beginn min­destens seit 5 Jahren in Huttwil ansässig sind.

Pflegeheim

Die An­zahl der Pflege­­heim­­plätze ist vom Kanton aus beschränkt. Diese Plätze sind knapp und werden von mehreren Seiten mit­finanziert. Des­halb sind Pflege­­heim­­plätze pflege­be­dürftigen Menschen vor­be­halten.

Es ist auch in unserem Sinne, dass be­tagte Menschen so lang wie möglich zu Hause bleiben können. Bei leichter Pflege­­be­dürftig­­keit können oftmals ambulante An­ge­bote (z.B. Spitex oder Tages­stätten) die nötige Unter­stützung leisten. Erst wenn diese Mass­nahmen aus­ge­schöpft sind und ein Leben zu Hause nicht mehr möglich ist, ist ein Ein­tritt ins Pflege­heim an­ge­zeigt.