Seniorenwohnungen
Zurzeit sind alle Seniorenwohnungen vermietet. Sie können sich jedoch auf die Warteliste setzen lassen. Wird eine Wohnung frei, so werden sämtliche Interessenten angeschrieben und über das Angebot informiert. Sodann können Sie entscheiden, ob Sie sich für die frei werdende Wohnung definitiv anmelden möchten.
Für die Seniorenwohnungen der Sonnegg gelten die folgenden Mietvoraussetzungen:
Das Mindestalter bei Mietbeginn ist 61 Jahre. Bei Paaren gilt das Alter der älteren Person. Vorrang haben Interessenten, die bei Mietbeginn mindestens seit 5 Jahren in Huttwil ansässig sind.
Pflegeheim
Die Anzahl der Pflegeheimplätze ist vom Kanton aus beschränkt. Diese Plätze sind knapp und werden von mehreren Seiten mitfinanziert. Deshalb sind Pflegeheimplätze pflegebedürftigen Menschen vorbehalten.
Es ist auch in unserem Sinne, dass betagte Menschen so lang wie möglich zu Hause bleiben können. Bei leichter Pflegebedürftigkeit können oftmals ambulante Angebote (z.B. Spitex oder Tagesstätten) die nötige Unterstützung leisten. Erst wenn diese Massnahmen ausgeschöpft sind und ein Leben zu Hause nicht mehr möglich ist, ist ein Eintritt ins Pflegeheim angezeigt.